Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Camping

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen dem Campingplatz Birkensee, Inhaber Sven Meißner (im Folgenden Campingplatz) und den Campinggästen

1. Zustandekommen des Vertrages

Reservierungen können schriftlich, per E-Mail oder mittels Kontaktformular vorgenommen werden.

Mit der Reservierung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt mit Annahme der Reservierung in Form einer Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder eine Stellplatznummer besteht nicht.

2. Entgelt

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

3. Zahlungsbedingungen/Vorkasse

Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt bei Anreise. Bei längerem Aufenthalt ist nach vorheriger Vereinbarung die Zahlung am Abreisetag möglich. Der Zahlbetrag ist vor Ort in bar oder per EC-Karte zu begleichen.

Der Campingplatz behält sich vor, mit der Buchungsbestätigung eine Vorkasse in Höhe von 50% des zu zahlenden Entgeltes zu erheben. Der Betrag ist binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto des Campingplatzbetreibers bei der angegebenen Bank zur Anweisung zu bringen.

4. An- und Abreise

Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise nach 20:00 Uhr kann nach entsprechender Benachrichtigung ermöglicht werden.
Dem Campinggast wird auf Wunsch bei der Anreise ein Schrankenchip gegen Kaution ausgehändigt, welcher nur für das angemeldete Fahrzeug gültig ist. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:30 Uhr in dem Zustand, in welchem dieser bei der Anreise aufgefunden wurde, zu verlassen. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Der Schrankenchip ist spätestens bei der Abreise wieder abzugeben.

5. Aufenthalt/Besuch

Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden. Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung der Rezeption und müssen angemeldet werden.

Für den Campinggast und die von ihm angemeldeten Personen gilt die hiesige Platzordnung. Diese ist in der Rezeption ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch über-sandt werden.

6. Mängel

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes sind durch den Campinggast am Fest-stellungstag jedoch spätestens am Folgetag der Campingverwaltung anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels einzuräumen.

7. Haftung

Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthalts durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Ansprüche des Campinggastes oder seiner Begleitpersonen auf Schadensersatz sind ausge-schlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Umbuchung und Rücktritt

Umbuchungen sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Campinggastes grundsätzlich möglich. Sie werden mit schriftlicher Bestätigung des Campingplatzes wirksam.
Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittser-klärung ist schriftlich vorzunehmen.

Tritt der Campinggast aus Gründen, die nicht in den Risikobereich des Campingplatzes fallen (bspw. wegen Krankheit, anderweitiger Termine des Campinggastes etc.) vom Vertrag zurück, verliert der Campingplatz seinen Anspruch auf Zahlung des sich aus der Preisliste ergebenden Betrages. Der Campinggast ist jedoch zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens verpflichtet.

Diese fällt nicht an, sofern die Rücktrittserklärung bis fünf Tage vor Anreisetag erfolgt. Ab dem fünften Tag ist eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zu zahlen.
Im Falle einer Rücktrittserklärung am Anreisetag oder einer Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung ist eine Entschädigung von 80 % des Gesamtbetrages zu leisten.
Sofern die Anreise verspätet oder verkürzt erfolgt oder der Campinggast vorzeitig abreist, gilt diese Regelung für die jeweiligen nicht genutzten Tage gemäß der Preisliste je nach Zeitpunkt der Erklärung entsprechend.

Dem Campinggast wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Der Campinggast verzichtet auf die ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Cam-pingplatz, wenn er diese nicht zum Folgetag der Anreise 11:30 Uhr schriftlich per Mail anzeigt.

Sofern der Vertrag aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Campinggastes liegen (bspw. we-gen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen etc.), nicht durchgeführt werden kann, hat der Campinggast keine Entschädigung zu leisten.

9. Sonstige Vereinbarungen

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art bedürfen, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.